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1. Sachverhalt 2. Messsystem 3. Örtlichkeit 4. Falldokumentation 5. Auswertung der WVZ-Protokolle des Messsystems 6. Fazit



KISTLER ES 8.0

Unvollständige Dateiverarbeitung im Referenzanzeigeprogramm

  • ForSeMa GmbH - DIE GUTACHTER.
  • Dipl-Ing. (FH) K. Matzen
    Dr.-Ing. D. Matzen

  • Fürbeth&Kollegen
  • Dipl.-Ing. (FH) T. Bock

  • Fürbeth&Kollegen
    Ingenieur-Büro
    Fürbeth & Koll.
  • B.Sc. M. Wenderoth

  • IngBüroRachel
    Ingenieurbüro
    Rachel
  • Dipl.-Ing. (FH) L. Rachel

  • Unfallanalyse Dessau
    Unfallanalyse
    Dessau
  • Dipl.-Ing. (FH) F. Wigrim



Abstract

Die Beweisdateien der Geschwindigkeitsmessanlage KISTLER ES 8.0, sogenannte eso-Dateien, sind gemäß der Baumusterprüfbescheinigung und Gebrauchsanweisung nach dem amtlichen Einsatz und noch vor der Weiterverarbeitung in den Bußgeldstellen einer Prüfung auf Integrität und Authentizität zu unterziehen. Dafür ist der zum System gehörende Referenz-Auswerterechner mit dem Referenzauswerteprogramm esoDigitales3Viewer zu verwenden. Nur diese Software auf dem Referenzauswerterechner gilt als rechtlich relevante Anzeige.
Die Gebrauchsanweisung präzisiert diesbezüglich weiter, dass die Anwendung einer anderen Software unzulässig sei.

Das bedeutet, dass die Behörden jede Falldatei auf dem Referenzauswerterechner zu überprüfen haben.

In der Praxis ist aufgefallen, dass die Referenzsoftware in der Version 23.2.1.49 einen Fehler in der Verarbeitung von umfangreichen eso-Fallarchiven aufweist, der dazu führt, dass nicht alle im Archiv gespeicherten eso-Dateien einer Überprüfung unterzogen werden. Im amtlichen Einsatz ist es wahrscheinlich, dass ungeprüfte Datensätze zur Weiterverarbeitung entgegen der Gebrauchsanweisung gelangen. Diese Problemtik ist für das Mess- und Auswertepersonal nicht bzw. nicht leicht erkennbar, da weder die Falldaten noch der Dateiname einen fortlaufenden Bildzähler aufweisen. Das Referenzprogramm gibt auch die Gesamtanzahl der geprüften eso-Dateien im Archiv nicht zur Kontrolle aus.

Die Messrichtigkeit der Messgeräte vom Typ KISTLER ES 8.0 wird damit in keinem Fall eingeschränkt.

Stand: 07.05.2024

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1. Sachverhalt

Gebrauchsanweisungen zu Geschwindigkeitsmessgeräten beschreiben verbindliche Abläufe bei der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sowie der nachfolgenden Falldatenauswertung. Dies gilt auch für Messgeräte des Typs ES8.0 der Firma Kistler Instrumente GmbH. Die jeweils anzuwendende Gebrauchsanweisung wird über die Baumusterprüfbescheinigung geregelt.

Für das Geschwindigkeitsmessgerät ES8.0 wurde mit der Revision 5 vom 08.03.2023 eine neue Softwareversion 364581AB für das Messgerät sowie eine neue Referenz-Auswertesoftware 23.2.1.49 zugelassen. Mit der Revision 6 vom 06.07.2023 wurde dazu ergänzend die 7. Auflage der Gebrauchsanweisung eingeführt.

Die Zulassungszertifikate sowie Gebrauchsanweisung beschreiben, dass als eichrechtlich relevante Anzeige ausschließlich die Anzeige über das aktuell gültige Referenz-Auswerteprogramm auf dem Referenz-Auswerterechner gilt. Eine Auswertung über ein anderes Auswerteprogramm ist unzulässig. Es heißt im Abschnitt 10.1.5 (auch 7. Auflage) wörtlich:

"Eine Auswertung über ein anderes Auswerteprogramm ist unzulässig. Als eichrechtlich relevante Anzeige gilt nur die Anzeige über das aktuell gültige Referenz-Auswerteprogramm auf dem Referenz-Auswerterechner."

Demzufolge muss es gängige Praxis sein, dass in Bußgeldbehörden bzw. Polizeidienststellen Messreihen von ES8.0 Messungen am Referenz-Auswerterechner mit dem Referenz-Auswerteprogramm esoDigitales3Viewer Version 23.2.1.49 geöffnet werden, bevor diese zur weiteren Verarbeitung in den Bußgeldstellen gelangen. In den Messprotokollen wird häufig die Prüfung aller Falldateien urkundlich bescheinigt.


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2. Problematik im Realfall

Sachverständige Untersuchungen haben nunmehr gezeigt, dass bei Einsatz der Auswertesoftware esoDigitales3Viewer, Version 23.2.1.49 auf dem Referenz-Auswerterechner (wie auch auf allen anderen Auswerterechnern) eine lückenlose Anzeige aller Falldateien fehlschlagen kann. Die chronologische Anzeige der Falldateien einer Messserie kann mit Lücken behaftet sein, z.B. wird bei einem Auswählen einer Falldatei nicht die gewählte, sondern das Fotolinienbild geöffnet.

Das atypische und lückenhafte Anzeigeverhalten der Auswertesoftware am Referenz-Auswerterechner kann nunmehr dazu führen, dass eine eichrechtlich relevante Anzeige eines Betroffenen am Referenz-Auswerterechner nie generiert wurde, obwohl dies im Messprotokoll bestätigt ist.

Diese Konstellation wirkt sich nicht auf den Messvorgang aus, sondern ist vielmehr bei der Auswertung der Falldateien in der Bußgeldbehörde zu beachten. Da festgestellt wurde, dass die Problematik einer lückenhaften Messreihenanzeige insbesondere dann besteht, wenn eine Vielzahl von Falldateien in einem Dateiordner abgelegt ist, lässt sich eine Überprüfung der nicht angezeigten Falldateien nur dann vornehmen, wenn diese in einem separaten Ordner gespeichert und dann erneut der Prüfung auf Datenintegrität und Datenauthentizität zugeführt werden.

Seitens der Bußgeldbehörden kann nach diesseitiger Interpretation nur dann sichergestellt werden, dass alle Falldateien einer Messreihe am Referenz-Auswerterechner geöffnet wurden, wenn gleichzeitig ein Abgleich zum Dateiordner (z.B. Windows Explorer) vorgenommen wird oder parallel eine Auswertung, z. B. mittels des Programmes esoDigitales3-Studio, erfolgt. Es kann dann ein unmittelbarer Vergleich zwischen beiden Auswerteprogrammen erfolgen, um festzustellen, welche Falldatei am Referenzauswerterechner nicht angezeigt wird.

Bei alleiniger Anwendung des Referenz-Auswerterechners mit der Software esoDigitales3Viewer in der Version 23.2.1.49 ist eine vollständige und lückenlose Darstellung sämtlicher Falldateien des Beweisbildarchives nicht in jedem Fall sichergestellt.



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